
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus
Für Häuser mit zwei bis etwa sechs Wohnungen: was die KfW je Wohnung fördert, wie das Warmwasser hygienisch bleibt und warum oft zwei Geräte besser sind als eines.
- Beratung bei Ihnen
- Eigene Monteure
- Förderantrag vorbereitet
- Fachbetrieb aus Wolfenbüttel
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Drei kurze Schritte: Ihre Heizung, Ihr Haus, Ihre Kontaktdaten. Danach meldet sich unser Innendienst und vereinbart einen Termin bei Ihnen.
- Ehrliche EinschätzungWir sagen Ihnen auch, wenn eine Wärmepumpe in Ihrem Haus nicht sinnvoll arbeitet.
- Schriftliches AngebotAlle Positionen und die voraussichtliche Förderung, bevor Sie etwas unterschreiben.
- Montage aus einer HandEigene Monteure, ein Ansprechpartner, eine Rechnung.
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Heizungs-Check
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So geht es weiter:
- Unser Innendienst sieht sich Ihre Angaben an.
- Wir rufen Sie an und vereinbaren einen Termin bei Ihnen vor Ort.
- Nach dem Termin erhalten Sie Ihr Angebot und eine Übersicht zur Förderung.
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Eine Wärmepumpe funktioniert auch im Mehrfamilienhaus. Realistisch planen wir sie für Häuser mit zwei bis etwa sechs Wohnungen und einer zentralen Heizung im Keller. Die KfW fördert dabei 28.000 Euro Kosten für die erste Wohnung und je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, die Boni für Selbstnutzer gibt es aber nur für die Wohnung, in der der Eigentümer selbst wohnt.
Für welche Häuser wir das übernehmen
Unser Schwerpunkt sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Kleinere Mehrfamilienhäuser mit zentraler Gas- oder Ölheizung, etwa ein Dreifamilienhaus oder ein Sechsparteienhaus aus den 1960er Jahren, liegen technisch nah daran. Die Heizlast ist größer, oft kommen zwei Geräte statt einem zum Einsatz, und das Warmwasser braucht mehr Aufmerksamkeit. Bei deutlich größeren Häusern empfehlen wir einen Fachplaner für Heizung und Trinkwasser. Mit ihm arbeiten wir dann gern zusammen.
Schwieriger ist ein Haus mit Gas-Etagenheizungen in jeder Wohnung. Dann fehlen zentrale Leitungen, und die Umstellung auf eine zentrale Heizung bedeutet neue Steigstränge durch alle Etagen. Die KfW fördert diese Umstellung laut Infoblatt ausdrücklich, der Aufwand bleibt trotzdem groß. Bevor Sie das angehen, lohnt ein Blick in den kommunalen Wärmeplan: Liegt Ihr Haus in einem geplanten Wärmenetz, kann ein Anschluss die einfachere Lösung sein.
Was die KfW im Mehrfamilienhaus fördert
Der Zuschuss aus Programm 458 steht privaten Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften offen. Laut Merkblatt beträgt der Förderhöchstbetrag des Gebäudes:
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten höchstens |
|---|---|
| erste Wohneinheit | 28.000 € |
| zweite bis sechste Wohneinheit | je 15.000 € |
| ab der siebten Wohneinheit | je 8.000 € |
Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt für das ganze Gebäude. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für die selbst genutzte Wohnung, und zwar für ihren Anteil am Höchstbetrag. Laut Merkblatt verteilt sich der Förderhöchstbetrag zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.
Ein Beispiel mit offengelegten Annahmen: Ein Vierfamilienhaus, der Eigentümer wohnt in einer Wohnung und vermietet drei. Die Kosten der neuen Anlage liegen über dem Höchstbetrag, der Antrag geht vor dem 1. Februar 2027 ein, das Einkommen liegt über 50.000 Euro. Förderfähig sind 28.000 € + 3 × 15.000 € = 73.000 €. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent davon, also 21.900 €. Auf die eigene Wohnung entfällt ein Viertel, 18.250 €. Ersetzt die Wärmepumpe eine funktionierende Ölheizung, kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus darauf, das sind 2.920 €. Zusammen 24.820 €.
Zwei Punkte übersehen viele. Gehört das Haus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Grundbuch steht, ist sie laut Merkblatt nicht antragsberechtigt. Und bei mehreren Eigentümern oder einer WEG läuft der Antrag zweistufig: Ein Basisantrag für das Gebäude, dazu ein Zusatzantrag des Selbstnutzers für die Boni, spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags. Wie der Antrag grundsätzlich funktioniert, steht im Ratgeber Förderantrag bei der KfW.
Warmwasser und Legionellen
Im Mehrfamilienhaus wird die Trinkwasserhygiene zur Pflicht mit Prüfung. Nach § 31 der Trinkwasserverordnung muss der Betreiber das Warmwasser auf Legionellen untersuchen lassen, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern in einer Leitung zwischen Erwärmer und Zapfstelle, Duschen im Haus und eine gewerbliche oder öffentliche Abgabe. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Vermietung gilt nach der Verordnung als gewerbliche Tätigkeit. Untersucht wird dann mindestens alle drei Jahre, bei neuen Anlagen erstmals drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme.
Für die Wärmepumpe ist das eine Planungsfrage. Das Umweltbundesamt empfiehlt mindestens 60 Grad am Austritt des Trinkwassererwärmers und mindestens 55 Grad im ganzen System. Hohe Temperaturen kosten aber Effizienz. Eine Lösung sind Frischwasserstationen oder Wohnungsstationen: Das Trinkwasser wird erst bei Bedarf über einen Wärmetauscher erwärmt, statt in einem großen Speicher zu stehen. Beides ist laut KfW-Infoblatt förderfähig. Welche Variante passt, hängt von Leitungslängen, Zirkulation und Zahl der Bäder ab. Grundlagen dazu stehen im Ratgeber Warmwasser mit der Wärmepumpe.
Kaskade statt eines großen Geräts
Ab einer gewissen Heizlast setzen wir lieber zwei oder mehr Wärmepumpen zusammen als ein einziges großes Gerät. Diese Kaskade hat Vorteile: In der Übergangszeit läuft nur ein Gerät, das arbeitet ruhiger und effizienter. Fällt eines aus oder wird gewartet, heizt das andere weiter, und niemand sitzt im Kalten. Und zwei mittlere Geräte lassen sich oft leichter aufstellen und schalltechnisch verteilen als ein großes.
Dafür braucht es eine gemeinsame Regelung, meist einen Pufferspeicher und eine saubere Heizlastberechnung für alle Wohnungen. Beim Netzbetreiber zählt die Leistung mehrerer Wärmepumpen an einem Anschluss für die Regeln nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz zusammen, so beschreiben es etwa die Stadtwerke Wolfenbüttel. Ein hydraulischer Abgleich ist im Mehrfamilienhaus besonders wichtig, damit die oberste Wohnung genauso warm wird wie die unterste. Mehr dazu unter Hydraulischer Abgleich.
Wenn Sie vermieten
Als Vermieter können Sie die Kosten einer neuen Heizung teilweise umlegen. Nach § 559e BGB darf die Jahresmiete um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten steigen, abzüglich der in Anspruch genommenen Fördermittel. Die monatliche Miete darf dadurch innerhalb von sechs Jahren um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter steigen. Wer die Förderung nicht beantragt, obwohl er könnte, fällt auf die allgemeine Regel des § 559 BGB zurück. Für die Mieterhöhung selbst holen Sie sich bitte Rat bei Ihrem Eigentümerverband oder Anwalt, wir liefern die Kostenaufstellung.
Finanzieren lässt sich der Teil über dem Zuschuss mit dem KfW-Ergänzungskredit, für vermietete Mehrfamilienhäuser in der Variante 359. Wie das geht, steht unter Wärmepumpe finanzieren.
So läuft es ab
- Heizungs-Check oder Anruf. Sie schildern kurz Haus und Heizung, wir melden uns zur Terminabsprache.
- Termin vor Ort. Wir sehen uns Heizungsraum, Heizkörper, Dämmstand und den Platz für das Außengerät an.
- Angebot und Förderung. Sie erhalten ein schriftliches Angebot und die Unterlagen für den KfW-Antrag, den Sie vor Beginn der Arbeiten stellen.
- Montage. Unsere Monteure bauen die alte Anlage zurück und die Wärmepumpe ein. Den Termin bekommen Sie vorher schriftlich.
- Inbetriebnahme. Einregulierung, Einweisung und die Nachweise für die Auszahlung des Zuschusses.
Wie viel Zuschuss möglich ist, steht auf unserer Seite zur Förderung und speziell für Niedersachsen unter Wärmepumpe Förderung Niedersachsen.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Klimabonus für alle Wohnungen im Haus?
Nein. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für die Wohnung, in der Sie selbst mit Hauptwohnsitz wohnen. Für die übrigen Wohnungen gilt die Grundförderung von 30 Prozent.
Wer stellt den Antrag in einer Eigentümergemeinschaft?
Die Verwaltung der WEG stellt den Basisantrag für das Gemeinschaftseigentum. Selbstnutzer können zusätzlich einen eigenen Zusatzantrag für die Boni stellen, spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags.
Reicht eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für sechs Wohnungen?
Oft ja, dann meist als Kaskade aus zwei Geräten. Entscheidend sind Heizlast, Vorlauftemperatur und der Platz für die Außengeräte, das klären wir beim Termin vor Ort.
Muss ich im Zweifamilienhaus das Warmwasser auf Legionellen prüfen lassen?
Nach § 31 der Trinkwasserverordnung sind Ein- und Zweifamilienhäuser von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Hygienisch sinnvolle Temperaturen sollten Sie trotzdem einhalten.
Vor dem Termin lesen
- Warmwasser mit der WärmepumpeWie groß der Speicher sein sollte, welche Temperatur hygienisch sicher ist und wann eine Frischwasserstation oder Warmwasser-Wärmepumpe passt.
- Heizlastberechnung als Grundlage für die richtige WärmepumpeWas die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt und warum eine zu große Wärmepumpe genauso schadet wie eine zu kleine.
- So stellen Sie den KfW-Förderantrag für die WärmepumpeWie Sie den Zuschuss aus Programm 458 richtig beantragen: Reihenfolge, Fristen, Nachweise und die Fehler, die am häufigsten Geld kosten.
Passend dazu
- Förderung für WärmepumpenKfW-Zuschuss 458: Grundförderung, Boni, Antrag und Fristen.
- FinanzierungKfW-Zuschuss, Ergänzungskredit 358/359, NBank und Steuerbonus: so finanzieren Sie die Wärmepumpe ohne Lücke bis zur Auszahlung.
- Luft-Wasser-WärmepumpeFür welche Häuser die Luftwärmepumpe passt, Monoblock oder Split, Schall, Förderung und wann wir abraten.
- ErdwärmepumpeSonde oder Kollektor, Anzeige bei der Wasserbehörde, Bohrbetrieb, Förderung und wann sich Erdwärme lohnt.
- Hydraulischer AbgleichWas der hydraulische Abgleich bewirkt, warum die Wärmepumpe ihn braucht, was Verfahren B ist und wie KfW und BAFA ihn fördern.
- Reihenhaus und DoppelhausGrenzabstand, Schall zur Nachbarseite, Split oder Innenaufstellung: so passt die Wärmepumpe ans Reihenhaus.
Quellen
- KfW: Merkblatt Zuschuss 458 (Stand 09/2026)
- KfW: Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0 (09/2026)
- § 31 Trinkwasserverordnung (Gesetze im Internet)
- § 2 Trinkwasserverordnung, Begriffsbestimmungen (Gesetze im Internet)
- Umweltbundesamt: Bewusster Umgang mit Warmwasser
- § 559e BGB (Gesetze im Internet)
- Stadtwerke Wolfenbüttel: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- KfW: Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
Stand: 20. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter von KfW und BAFA und die jeweiligen Vorschriften.
Kontakt
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