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Wärmerix

Wärmepumpe warten lassen: was geprüft wird und was es kostet

Was bei der Wartung geprüft wird, was sie kostet, wann die Dichtheitsprüfung Pflicht ist und was Sie als Eigentümer selbst kontrollieren können.

Stand: 6. Oktober 2026. Von Wärmerix, Wärmepumpen-Fachbetrieb in Wolfenbüttel.

Eine Wärmepumpe braucht deutlich weniger Pflege als ein Gas- oder Ölkessel: Es gibt keinen Brenner, keine Abgasmessung und keinen Schornsteinfeger. Die Verbraucherzentrale empfiehlt trotzdem, die Anlage jährlich bis alle zwei Jahre von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen, und nennt für diese Routinearbeiten etwa 150 bis 300 Euro im Jahr, zuzüglich Arbeits- und Fahrtzeit. Eine gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung kommt nur hinzu, wenn das Gerät ein fluoriertes Kältemittel in größerer Menge enthält. Propan-Geräte sind davon nicht betroffen.

Was ein Fachbetrieb bei der Wartung prüft

Gewartet wird nicht nur das Außengerät, sondern das ganze Heizsystem. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) zählt dazu ausdrücklich auch die Wärmeverteilung, die Warmwasserbereitung und Zubehör wie Pumpen, Filter und Ausdehnungsgefäße. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe gehören nach den Hinweisen des Verbands typischerweise diese Arbeiten dazu:

  • Sichtprüfung des Kältekreises auf Dichtheit und Kontrolle des Füllstands
  • Reinigung des Verdampfers, also der Lamellen am Außengerät, durch die die Luft strömt
  • Prüfung von Ansaug- und Ausblasöffnungen auf Laub, Staub oder Spinnweben
  • Kontrolle und Reinigung von Kondensatwanne und Kondensatablauf
  • Prüfung von Sicherheitsventilen und Anlagendruck im Heizkreis, dazu Filter und Schmutzfänger
  • Kontrolle von Regelung, Heizkurve und Schaltzeiten sowie Sichtprüfung der elektrischen Steckverbindungen

Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) kommen die Filter im Solekreis und die Prüfung des Frostschutzgehalts der Sole hinzu. Welche Punkte im Einzelnen fällig sind, steht in der Wartungsanleitung des Herstellers. Die ist in jedem Fall maßgeblich.

Wie oft und zu welchen Kosten

Eine starre gesetzliche Wartungspflicht wie früher beim Schornsteinfeger gibt es für reine Wärmepumpen nicht. Ein Experte des BWP rät, die Anlage etwa ein Jahr nach dem Einbau zu prüfen und danach in der Regel alle zwei Jahre. Die Verbraucherzentrale spricht von einer Kontrolle der mechanischen Bauteile jährlich bis alle zwei Jahre. Im ersten Jahr zeigt sich am ehesten, ob Heizkurve, Warmwassertemperatur und Laufzeiten zum Haus passen. Deshalb lohnt sich gerade diese erste Prüfung.

Für die Kosten nennt die Verbraucherzentrale etwa 150 bis 300 Euro pro Jahr für die Routinearbeiten, zuzüglich Arbeits- und Fahrtstunden des Fachbetriebs. Wer einen Wartungsvertrag abschließt, sollte laut Verbraucherzentrale prüfen, ob darin alle vorgeschriebenen und empfohlenen Arbeiten enthalten sind. Fragen Sie konkret nach: Ist eine Dichtheitsprüfung inklusive, falls sie für Ihr Gerät vorgeschrieben ist? Sind Anfahrt und Kleinteile enthalten? Wird das Ergebnis schriftlich protokolliert?

Ein Detail, das viele übersehen: Bei der Bundesförderung für die neue Heizung zählen auch Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen zu den förderfähigen Kosten. Das Infoblatt der KfW (Version 09/2026) erlaubt das bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern die Kosten im Voraus bezahlt und per Rechnung nachgewiesen werden. Wie der Antrag abläuft, steht im Ratgeber zum KfW-Förderantrag, die Fördersätze auf unserer Seite zur Förderung.

Garantie und Herstellervorgaben

Der BWP schreibt in seinem Leitfaden zu Kältemitteln, dass eine jährliche Inspektion oft Voraussetzung ist, um die Garantie oder Gewährleistung des Herstellers zu erhalten. Die Bedingungen unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller. Lesen Sie deshalb die Garantiebedingungen Ihres Geräts genau und achten Sie auf vier Punkte:

  1. Welches Wartungsintervall wird verlangt, jährlich oder seltener?
  2. Wer darf warten: jeder Fachbetrieb oder nur der Werkskundendienst und zertifizierte Partner?
  3. Wie wird die Wartung nachgewiesen, etwa per Protokoll oder Eintrag im Herstellerportal?
  4. Muss das Gerät nach dem Einbau registriert werden, damit eine verlängerte Garantie gilt?

Heben Sie alle Protokolle auf. Wer die KfW-Förderung erhalten hat, muss ohnehin Unterlagen wie Berechnungen, Pläne und Messprotokolle zehn Jahre lang aufbewahren und die Heizung zehn Jahre zweckentsprechend nutzen. So steht es im Merkblatt 458 (Stand 09/2026).

Dichtheitsprüfung nach der F-Gase-Verordnung

Seit März 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase. Nach Artikel 5 müssen Wärmepumpen auf Dichtheit kontrolliert werden, wenn sie fluorierte Kältemittel in einer Menge von mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent enthalten. Für bestimmte neuere Kältemittel aus Anhang II der Verordnung gilt stattdessen eine Grenze von 1 kg. Bei Geräten unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent ist die Kontrolle mindestens alle zwölf Monate fällig, mit einem eingebauten Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate. Prüfen dürfen nur zertifizierte Personen.

Wie viele Kilogramm das sind, hängt vom Treibhauspotenzial des Kältemittels ab. Das Umweltbundesamt rechnet in seinen Antworten zur F-Gase-Verordnung diese Beispiele vor:

KältemittelPrüfpflicht ab Füllmenge (nicht hermetisch geschlossen)
R410A (ältere Geräte)2,40 kg
R327,41 kg
R290 (Propan)keine Prüfpflicht nach F-Gase-Verordnung, da kein F-Gas

Für hermetisch geschlossene Geräte, die als solche gekennzeichnet sind, gelten Ausnahmen. In Wohngebäuden sind sie von der Kontrolle befreit, solange sie weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase enthalten. Die Füllmenge steht auf dem Typenschild und im Datenblatt. Bei Split-Geräten zählt nach Hinweis des BWP auch das Kältemittel in den Verbindungsleitungen mit.

Verantwortlich ist der Betreiber, und das sind laut Umweltbundesamt bei einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus Sie als Eigentümer. Liegt Ihr Gerät über der Grenze, gehört die Dichtheitskontrolle mit Eintrag ins Anlagenlogbuch also in den Wartungsauftrag. Bei Propan-Geräten entfällt diese Pflicht. Der BWP stellt klar, dass die Brennbarkeit eines Kältemittels kein Kriterium für die Prüfpflicht ist. Der Fachbetrieb kontrolliert bei Propan aber bei jedem Termin, ob der Schutzbereich um das Gerät noch frei ist. Mehr dazu im Ratgeber zum Kältemittel der Wärmepumpe.

Was Sie selbst prüfen können

Vieles sehen Sie als Eigentümer früher als jeder Monteur. Ein kurzer Blick im Monat genügt:

  • Außengerät freihalten: Laub, Schnee und Pflanzen weg von Ansaug- und Ausblasseite. Im Herbst lohnt ein Blick hinter das Gerät.
  • Kondensatablauf: Unter dem Gerät darf sich im Winter kein wachsender Eisberg bilden. Das deutet auf einen verstopften oder eingefrorenen Ablauf hin.
  • Anlagendruck: Das Manometer am Heizkreis sollte im Bereich liegen, den die Anleitung oder Ihr Installateur angibt.
  • Störmeldungen und Geräusche: Notieren Sie Fehlermeldungen mit Datum. Ein neues Brummen oder Klappern sollten Sie melden. Was normal ist, erklärt der Ratgeber zur Lautstärke der Wärmepumpe.
  • Zählerstände: Lesen Sie Wärmemenge und Stromverbrauch einmal im Monat ab. Daraus ergibt sich die Jahresarbeitszahl. Sinkt sie von Jahr zu Jahr, stimmt etwas nicht.

Finger weg vom Kältekreis und vom geöffneten Gehäuse. Arbeiten daran sind zertifiziertem Personal vorbehalten. Bei Propan-Geräten tragen Sie als Betreiber nach dem BWP-Leitfaden außerdem die Verantwortung dafür, dass im Schutzbereich dauerhaft keine Zündquellen stehen, also etwa kein Grill, keine neue Außensteckdose und keine Gartenleuchte direkt am Gerät.

Wartung als Gelegenheit zur Optimierung

Die meisten Effizienzverluste entstehen nicht durch Verschleiß, sondern durch Einstellungen. Eine zu steile Heizkurve, eine unnötig hohe Warmwassertemperatur oder ein Heizstab, der zu früh zuschaltet, kosten jedes Jahr Strom. Bitten Sie den Fachbetrieb bei der Wartung, die Laufzeiten, die Zahl der Verdichterstarts und den Stromanteil des Heizstabs auszuwerten und die Heizkurve vorsichtig nachzustellen.

Fehlt noch ein sauberer hydraulischer Abgleich, ist das oft der wirksamste Schritt. Für Anlagen, die älter als zwei Jahre sind, fördert das BAFA solche Maßnahmen als Heizungsoptimierung mit 15 Prozent. Die Förderrichtlinie nennt dabei bei Wärmepumpen ausdrücklich auch die Optimierung der Wärmepumpe selbst.

Was eine Wartung nicht ausgleichen kann

Seien Sie skeptisch, wenn jemand verspricht, eine schlecht laufende Anlage allein durch Wartung zu retten. Ist das Gerät deutlich zu groß oder zu klein gewählt, taktet es oder der Heizstab läuft oft mit. Das lässt sich nur begrenzt wegregeln. Die Ursache liegt dann in der Planung, wie der Ratgeber zur Heizlastberechnung zeigt. Auch ein Aufstellort, an dem das Gerät kalte Ausblasluft wieder ansaugt, bleibt ein Dauerproblem. Worauf es dabei ankommt, steht im Ratgeber zum Aufstellort der Wärmepumpe.

Häufige Fragen

Ist die Wartung einer Wärmepumpe gesetzlich vorgeschrieben?

Eine allgemeine Wartungspflicht gibt es nicht. Vorgeschrieben ist nur die Dichtheitskontrolle bei Geräten mit fluoriertem Kältemittel ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent, bei R32 sind das 7,41 kg. Viele Hersteller verlangen die Wartung aber für die Garantie.

Kommt bei einer Wärmepumpe noch der Schornsteinfeger?

Bei einer reinen Wärmepumpenheizung entfällt der Besuch des Schornsteinfegers nach Angaben der Verbraucherzentrale komplett. Bleibt ein Kamin oder Kaminofen in Betrieb, wird dieser weiter geprüft.

Braucht eine Propan-Wärmepumpe eine Dichtheitsprüfung?

Nach der F-Gase-Verordnung nicht, weil Propan kein fluoriertes Gas ist. Der Fachbetrieb sollte bei der Wartung trotzdem den Kältekreis ansehen und prüfen, ob der Schutzbereich um das Gerät frei von Zündquellen ist.

Kann ich die Wartungskosten über die Förderung abrechnen?

Ja, im Rahmen der KfW-Heizungsförderung zählen Wartungen und Garantieverlängerungen bis zum Ende des zweiten Kalenderjahrs nach dem Verwendungsnachweis zu den förderfähigen Kosten, wenn sie im Voraus bezahlt und per Rechnung belegt sind.