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Unser Team hat bereits Anlagen für 500+ Kunden gebaut.

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Wärmerix
Einfamilienhaus am Abend mit dem Außengerät einer Wärmepumpe vor der Hauswand

So arbeiten wir: von der Anfrage bis zur laufenden Anlage

Neun Schritte, ein Ansprechpartner. Bei jedem Schritt wissen Sie, wer sich kümmert, was Sie selbst tun und was als Nächstes kommt.

  • Beratung bei Ihnen
  • Eigene Monteure
  • Förderantrag vorbereitet
  • Fachbetrieb aus Wolfenbüttel

Heizungs-Check

Mit Schritt 1 beginnen

Drei kurze Schritte: Ihre Heizung, Ihr Haus, Ihre Kontaktdaten. Danach meldet sich unser Innendienst und vereinbart einen Termin bei Ihnen.

  • Ehrliche EinschätzungWir sagen Ihnen auch, wenn eine Wärmepumpe in Ihrem Haus nicht sinnvoll arbeitet.
  • Schriftliches AngebotAlle Positionen und die voraussichtliche Förderung, bevor Sie etwas unterschreiben.
  • Montage aus einer HandEigene Monteure, ein Ansprechpartner, eine Rechnung.

Lieber telefonieren? 05331 9940558

Unverbindlich. Einen Vertrag schließen Sie erst, wenn das Angebot für Sie passt.

Heizungs-Check

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Nicht zur Hand? Lassen Sie das Feld leer, wir schauen beim Termin gemeinsam auf die Abrechnung.

Von der ersten Anfrage bis zur laufenden Wärmepumpe sind es bei Wärmerix neun Schritte: Anfrage, Termin vor Ort, Angebot, Vertrag und Förderantrag, Vorbereitung, Montage, Inbetriebnahme, Nachweise für die Auszahlung und Wartung. Den Förderantrag stellen Sie selbst, alles andere koordinieren wir. Der Einbau selbst dauert bei einem Einfamilienhaus meist wenige Arbeitstage.

Die neun Schritte

  1. Anfrage. Sie füllen den Heizungs-Check aus oder rufen uns an unter 05331 9940558.
    • Der Check hat drei kurze Schritte: Ihre Heizung, Ihr Haus, Ihre Kontaktdaten.
    • Unser Innendienst sieht sich die Angaben an und ruft Sie zurück. Dabei klären wir, ob eine Wärmepumpe grundsätzlich in Frage kommt, und vereinbaren den Termin.
  2. Termin vor Ort. Wir kommen zu Ihnen und sehen uns das Haus an.
    • Heizungsraum, Heizkörper in allen Räumen, Zählerschrank und mögliche Aufstellorte für das Außengerät.
    • Aufnahme der Daten für die Heizlast: Flächen, Bauteile, Fenster, Verbrauch der letzten Jahre. Wie daraus die Gerätegröße wird, steht im Ratgeber Heizlastberechnung.
    • Ihre Fragen zu Schall, Platz, Warmwasser und Kosten.
  3. Schriftliches Angebot mit Förderprognose. Der Innendienst erstellt das Angebot.
    • Alle Positionen einzeln: Gerät, Speicher, Montage, Elektrik, Rückbau, Heizkörper, hydraulischer Abgleich.
    • Die voraussichtliche KfW-Förderung für Ihre Situation, mit den Boni, die Ihnen nach unseren Informationen zustehen.
    • Die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Sie für das KfW-Portal brauchen.
  4. Vertrag und Förderantrag. Hier kommt es auf die Reihenfolge an.
    • Wir schließen den Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung: Er wird erst mit der Zusage der KfW wirksam. Laut KfW-Merkblatt ist er bis dahin schwebend unwirksam und bei einer Ablehnung endgültig unwirksam.
    • Danach stellen Sie den Antrag selbst im Portal „Meine KfW“ und laden BzA und Vertrag hoch. Wir gehen ihn gern mit Ihnen durch.
    • Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten. Ein früherer Start würde die Förderung kosten. Schritt für Schritt erklärt das der Ratgeber Förderantrag bei der KfW.
  5. Vorbereitung nach der Zusage.
    • Wir melden die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an. Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Welches Modul für das reduzierte Netzentgelt Sie wählen, besprechen wir vorher mit Ihnen.
    • Wir bestellen das Material und legen den Montagetermin fest. Den Termin bekommen Sie schriftlich.
    • Brauchen Sie einen Ergänzungskredit, beantragen Sie ihn jetzt bei Ihrer Bank. Mehr dazu unter Wärmepumpe finanzieren.
  6. Montage durch eigene Monteure.
    • Ihre alte Heizung läuft bis zum Umbau weiter, damit Sie nicht länger als nötig ohne Wärme sind.
    • Rückbau der alten Anlage, Aufstellung von Außen- und Innengerät, Anschluss an Heizung, Warmwasser und Strom.
    • Bei einem Einfamilienhaus meist wenige Arbeitstage. Den genauen Zeitraum stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
  7. Inbetriebnahme und Einweisung.
    • Hydraulischer Abgleich, damit jeder Raum die Wärme bekommt, die er braucht. Die KfW verlangt ihn als Teil der Optimierung des Heizsystems, belegt mit dem Formular der VdZ. Hintergründe im Ratgeber Hydraulischer Abgleich.
    • Einstellung von Heizkurve und Warmwasser.
    • Einweisung: Wie Sie die Anlage bedienen, was Sie selbst einstellen können und woran Sie erkennen, dass etwas nicht stimmt.
  8. Nachweise für die Auszahlung.
    • Wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und stellen die Rechnungen zusammen.
    • Sie reichen beides im KfW-Portal ein, laut Merkblatt innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung. Nach der Prüfung überweist die KfW den Zuschuss.
  9. Wartung.
    • Eine Wärmepumpe braucht weniger Pflege als ein Gas- oder Ölkessel, ganz ohne geht es aber nicht. Auf Wunsch kommen wir zur regelmäßigen Wartung. Was dabei geprüft wird, steht im Ratgeber Wartung der Wärmepumpe.

Was Sie vorbereiten können

Je mehr wir beim Termin vor Ort vorliegen haben, desto genauer wird das Angebot. Legen Sie bitte bereit, was Sie davon haben:

  • die letzte Gas- oder Ölabrechnung, besser die der letzten zwei oder drei Jahre,
  • Baupläne oder Grundrisse, auch alte Papierpläne helfen,
  • den Energieausweis, falls es einen gibt,
  • Angaben zu Sanierungen seit dem Bau, etwa neue Fenster, gedämmtes Dach oder eine neue Haustür.

Fotos von Heizungsraum, Heizkörpern und Zählerschrank machen wir beim Termin selbst. Wenn Sie den Einkommensbonus nutzen wollen, brauchen Sie für den Antrag die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Für die Boni verlangt die KfW außerdem einen Grundbuchauszug und eine Meldebestätigung. Es lohnt sich, das früh zu besorgen.

Fristen, die den Ablauf bestimmen

Feste Wochenangaben für den gesamten Weg machen wir nicht, weil sie von der KfW, vom Netzbetreiber und von der Lieferzeit der Geräte abhängen. Diese Fristen setzt das Förderverfahren laut KfW:

FristWas gilt
Vor ArbeitsbeginnAntrag gestellt, Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
36 Monate ab ZusageVorhaben vollständig abgeschlossen
6 Monate nach der letzten RechnungNachweise im KfW-Portal eingereicht
12 Monate ab ZusageLetzter Termin für den Antrag auf den Ergänzungskredit
bis 31.01.2027Antrag mit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, danach sinkt er stufenweise

Wer wir sind und wonach wir arbeiten, lesen Sie unter Über Wärmerix. Die Fördersätze im Überblick stehen auf der Seite Förderung.

So läuft es ab

  1. Heizungs-Check oder Anruf. Sie schildern kurz Haus und Heizung, wir melden uns zur Terminabsprache.
  2. Termin vor Ort. Wir sehen uns Heizungsraum, Heizkörper, Dämmstand und den Platz für das Außengerät an.
  3. Angebot und Förderung. Sie erhalten ein schriftliches Angebot und die Unterlagen für den KfW-Antrag, den Sie vor Beginn der Arbeiten stellen.
  4. Montage. Unsere Monteure bauen die alte Anlage zurück und die Wärmepumpe ein. Den Termin bekommen Sie vorher schriftlich.
  5. Inbetriebnahme. Einregulierung, Einweisung und die Nachweise für die Auszahlung des Zuschusses.

Wie viel Zuschuss möglich ist, steht auf unserer Seite zur Förderung und speziell für Niedersachsen unter Wärmepumpe Förderung Niedersachsen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die KfW meinen Antrag ablehnt?

Dann wird der Vertrag nicht wirksam, weil er unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht. Laut KfW ist er bei endgültiger Ablehnung endgültig unwirksam.

Bin ich während des Umbaus ohne Heizung?

Nur kurz. Die alte Heizung läuft bis zum Umbau weiter, bei einem Einfamilienhaus dauert der Einbau meist wenige Arbeitstage.

Muss ich beim Termin vor Ort Unterlagen haben?

Hilfreich sind die letzte Gas- oder Ölabrechnung, Baupläne oder Grundrisse und der Energieausweis, falls vorhanden. Fehlt etwas, nehmen wir die Daten vor Ort auf.

Kann ich den Förderantrag stellen, bevor ich ein Angebot habe?

Nein. Für den Antrag brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag und einen abgeschlossenen Vertrag mit aufschiebender Bedingung, beides entsteht aus dem Angebot.

Wer meldet die Wärmepumpe beim Stromnetzbetreiber an?

Das übernehmen wir. Welches Modul für das reduzierte Netzentgelt nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz Sie wählen, besprechen wir vorher mit Ihnen.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns über Ihre Heizung.

Am schnellsten geht es über den Heizungs-Check. Sie erreichen uns aber auch direkt.

Telefon
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E-Mail
info@waermerix.de