Zum Inhalt springen

Unser Team hat bereits Anlagen für 500+ Kunden gebaut.

Wärmerix Heizungs-Check starten
Einfamilienhaus am Abend mit dem Außengerät einer Wärmepumpe vor der Hauswand

Wärmepumpe in Niedersachsen

Was Eigentümer in Niedersachsen vor dem Einbau einer Wärmepumpe wissen sollten: Wärmeplan der Gemeinde, Anmeldung beim Netzbetreiber und Beratung im Land.

  • Beratung bei Ihnen
  • Eigene Monteure
  • Förderantrag vorbereitet
  • Fachbetrieb aus Wolfenbüttel

Heizungs-Check für Ihr Haus in Niedersachsen

Drei kurze Schritte: Ihre Heizung, Ihr Haus, Ihre Kontaktdaten. Danach meldet sich unser Innendienst und vereinbart einen Termin bei Ihnen.

  • Ehrliche EinschätzungWir sagen Ihnen auch, wenn eine Wärmepumpe in Ihrem Haus nicht sinnvoll arbeitet.
  • Schriftliches AngebotAlle Positionen und die voraussichtliche Förderung, bevor Sie etwas unterschreiben.
  • Montage aus einer HandEigene Monteure, ein Ansprechpartner, eine Rechnung.

Lieber telefonieren? 05331 9940558

Unverbindlich. Einen Vertrag schließen Sie erst, wenn das Angebot für Sie passt.

Heizungs-Check

Schritt 1 von 3
Ihre Heizung heute
Heizen mit
Jahre
kWh

Nicht zur Hand? Lassen Sie das Feld leer, wir schauen beim Termin gemeinsam auf die Abrechnung.

Eine Wärmepumpe in Niedersachsen planen Sie heute ohne Zeitdruck durch den kommunalen Wärmeplan: Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom Sommer 2026 löst ein Wärmeplan keine Pflicht für Ihre Heizung mehr aus. Entscheidend sind drei Dinge, die von Ihrer Adresse abhängen: was der Wärmeplan Ihrer Gemeinde für Ihr Viertel vorsieht, welcher Stromnetzbetreiber zuständig ist und wo Sie neutrale Beratung bekommen. Wärmerix baut Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern zwischen Hannover und Wolfsburg ein, mit eigenen Monteuren und Sitz in Wolfenbüttel.

Wärmeplanung nach dem NKlimaG

Niedersachsen hat seine Kommunen schon früh zur Wärmeplanung verpflichtet. Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) nahm seit 2022 die 95 Mittel- und Oberzentren in die Pflicht. Mit der Novelle, beschlossen am 18. November 2025 und in Kraft seit 1. Januar 2026, gilt die Pflicht für alle Einheits- und Samtgemeinden. Die Fristen hat das Umweltministerium in einem Schaubild vom Januar 2026 zusammengefasst:

GemeindeWärmeplan bis
Ober- und Mittelzentren mit mehr als 100.000 Einwohnern30.06.2026
Übrige Ober- und Mittelzentren31.12.2026
Alle übrigen Gemeinden30.06.2028

Die Zuordnung im Schaubild ist nicht in jedem Fall eindeutig. Verbindlich ist, was Ihre Gemeinde selbst angibt. Einige Beispiele aus unserem Einsatzgebiet: Hannover hat seinen Wärmeplan am 27. März 2025 beschlossen, Hildesheim am 7. September 2026. Wolfenbüttel ist verpflichtet, bis 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan vorzulegen. Danach werden die Pläne alle fünf Jahre fortgeschrieben.

Was der Wärmeplan für Ihr Haus bedeutet

Ein Wärmeplan teilt das Gemeindegebiet in Zonen ein. In Wärmenetzeignungsgebieten kann ein Fern- oder Nahwärmenetz wirtschaftlich sein, vor allem in dicht bebauten Lagen. In Gebieten für dezentrale Versorgung ist es voraussichtlich günstiger, jedes Haus einzeln zu beheizen, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Die Stadt Hildesheim schreibt dazu ausdrücklich: Die Einteilung ist eine Empfehlung. Niemand muss eine bestimmte Heizung einbauen oder sich an ein Netz anschließen, und es gibt keinen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss.

Früher war der Wärmeplan mit dem Gebäudeenergiegesetz verknüpft: Nach seiner Veröffentlichung sollte die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen greifen. Diese Verknüpfung hat das GModG aufgehoben. Es wurde am 28. Juli 2026 verkündet und gilt seit 29. Juli 2026, die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen. Für Sie heißt das: Der Wärmeplan ist eine Orientierung, kein Stichtag.

Ehrlich gesagt: Liegt Ihr Haus in einem Gebiet, in dem ein Wärmenetz schon gebaut oder fest geplant ist, kann der Anschluss die einfachere Lösung sein. In Hannover gibt es zusätzlich ein Fernwärme-Satzungsgebiet mit Anschlusspflicht, Details stehen auf der Seite Wärmepumpe Hannover. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser liegen aber meist in Gebieten, für die der Plan dezentrale Lösungen vorsieht.

Anmeldung beim Stromnetzbetreiber

Jede neue Wärmepumpe mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung, die seit 1. Januar 2024 in Betrieb geht, ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Die Inbetriebnahme muss dem Netzbetreiber vorher gemeldet werden. Im Gegenzug sinkt Ihr Netzentgelt, je nach gewähltem Modul pauschal oder über einen eigenen Zähler. Was die Module für Ihre Stromrechnung bedeuten, erklärt der Ratgeber zum Wärmepumpen-Stromtarif.

In Niedersachsen gibt es nicht den einen Netzbetreiber. Zuständig ist je nach Straße ein großer Regionalversorger oder ein Stadtwerk, und jeder hat eigene Formulare und Fristen. Welcher es bei Ihnen ist, finden Sie über VNBdigital heraus, das gemeinsame Portal der Verteilnetzbetreiber: Adresse eingeben, Netzbetreiber ablesen. Auf unseren Stadtseiten haben wir die Netzbetreiber für die jeweiligen Orte zusammengetragen. Die Anmeldung reicht in der Regel der ausführende Fachbetrieb ein, wir bereiten sie mit Ihnen vor.

Neutrale Beratung im Land

Bevor Sie ein Angebot unterschreiben, lohnt sich ein Blick von außen. In Niedersachsen gibt es dafür mehrere Wege:

  • KEAN „Ich optimiere meine Heizung selbst!“: kostenloser Hausbesuch von etwa einer Stunde für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Die Beraterin oder der Berater senkt mit Ihnen die Heizkurve ab und prüft, ob Ihr Haus mit 55 Grad Vorlauf warm wird. Das Angebot läuft voraussichtlich bis April 2028.
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen: Vor-Ort-Beratung bis zwei Stunden für höchstens 40 €, Telefon- und Videoberatung, und ein kostenloser Vergleich von bis zu drei Wärmepumpen-Angeboten. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist die Beratung mit Nachweis kostenfrei.
  • Regionale Energieagenturen: In unserem Einsatzgebiet arbeiten die Regionale EnergieAgentur Braunschweig, die Wolfsburger EnergieAgentur, die Klimaschutzagentur Landkreis Peine, die Klimaschutzagentur Hildesheim und die Klimaschutzagentur Region Hannover.

Ob sich Ihr Haus grundsätzlich eignet, können Sie auch selbst vorab einschätzen. Wie das geht, steht im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

Förderung in Niedersachsen

Ein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen in Privathäusern gibt es 2026 nicht, der Zuschuss kommt vom Bund über die KfW. In Hannover und Braunschweig zahlen die Kommunen etwas dazu. Alle Programme, Fristen und ein Rechenbeispiel finden Sie auf der Seite Wärmepumpe Förderung Niedersachsen, die bundesweiten Fördersätze unter Förderung.

Wo Wärmerix in Niedersachsen arbeitet

Unser Betrieb sitzt in Wolfenbüttel. Von dort fahren unsere Monteure in die Region Braunschweig, nach Wolfsburg, Hildesheim und Hannover. Für jede Stadt haben wir eine eigene Seite mit Netzbetreiber, Stand der Wärmeplanung und örtlichen Besonderheiten: Wolfenbüttel, Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Gifhorn, Peine, Hildesheim und Hannover. Eine Übersicht des Einsatzgebiets und Tipps zur Auswahl eines Fachbetriebs stehen unter Wärmepumpen-Installateur in Ihrer Nähe. Unser Team hat bereits Anlagen für 500+ Kunden gebaut. Wenn Sie vor dem Termin wissen wollen, was beim Tausch einer Gasheizung auf Sie zukommt, lesen Sie den Ratgeber Gasheizung ersetzen.

So läuft es ab

  1. Heizungs-Check oder Anruf. Sie schildern kurz Haus und Heizung, wir melden uns zur Terminabsprache.
  2. Termin vor Ort. Wir sehen uns Heizungsraum, Heizkörper, Dämmstand und den Platz für das Außengerät an.
  3. Angebot und Förderung. Sie erhalten ein schriftliches Angebot und die Unterlagen für den KfW-Antrag, den Sie vor Beginn der Arbeiten stellen.
  4. Montage. Unsere Monteure bauen die alte Anlage zurück und die Wärmepumpe ein. Den Termin bekommen Sie vorher schriftlich.
  5. Inbetriebnahme. Einregulierung, Einweisung und die Nachweise für die Auszahlung des Zuschusses.

Wie viel Zuschuss möglich ist, steht auf unserer Seite zur Förderung und speziell für Niedersachsen unter Wärmepumpe Förderung Niedersachsen.

Häufige Fragen

Muss ich in Niedersachsen wegen des Wärmeplans meine Heizung tauschen?

Nein. Seit das Gebäudemodernisierungsgesetz am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, ist die 65-Prozent-Pflicht entfallen, und der Wärmeplan ist nicht mehr mit einer Heizungspflicht verknüpft. Er zeigt, wo die Gemeinde Wärmenetze oder dezentrale Lösungen für sinnvoll hält.

Bis wann muss meine Gemeinde in Niedersachsen einen Wärmeplan haben?

Laut Schaubild des Umweltministeriums mussten Ober- und Mittelzentren über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026 planen, die übrigen Ober- und Mittelzentren bis 31.12.2026, alle anderen Gemeinden bis 30.06.2028. Den genauen Stand nennt Ihre Gemeinde.

Wie finde ich heraus, welcher Netzbetreiber für meine Wärmepumpe zuständig ist?

Über das Portal VNBdigital der Verteilnetzbetreiber: Dort geben Sie Ihre Adresse ein und sehen den zuständigen Stromnetzbetreiber. Bei ihm wird die Wärmepumpe vor der Inbetriebnahme angemeldet.

Gibt es in Niedersachsen eine kostenlose Beratung zur Wärmepumpe?

Ja. Die KEAN bietet selbst nutzenden Eigentümern den kostenlosen Hausbesuch „Ich optimiere meine Heizung selbst!“ an. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berät vor Ort für höchstens 40 Euro und vergleicht bis zu drei Wärmepumpen-Angebote kostenlos.

Gibt es in Niedersachsen eine Landesförderung für Wärmepumpen?

Nein, Stand Oktober 2026 nicht für Privathäuser. Gefördert wird über die KfW, in Hannover und Braunschweig gibt es zusätzlich kommunale Zuschüsse. Die Übersicht steht auf unserer Seite zur Wärmepumpen-Förderung in Niedersachsen.

Vor dem Termin lesen

Wir sind auch hier für Sie da

Quellen

Stand: 20. Oktober 2026. Angaben zu Förderung, Netzbetreibern und kommunalen Programmen ohne Gewähr.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Heizung.

Am schnellsten geht es über den Heizungs-Check. Sie erreichen uns aber auch direkt.

Telefon
05331 9940558
E-Mail
info@waermerix.de