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Wärmerix

Kältemittel in der Wärmepumpe: Propan, R32 und die neuen Regeln

Propan, R32 oder R410A: Treibhauspotenzial, Verbote der F-Gase-Verordnung, Sicherheit bei Propan und was das Kältemittel für die Förderung bedeutet.

Stand: 6. Oktober 2026. Von Wärmerix, Wärmepumpen-Fachbetrieb in Wolfenbüttel.

In neuen Wärmepumpen stecken heute meist Propan (R290) oder R32, in älteren Geräten oft R410A. Der Unterschied liegt vor allem im Treibhauspotenzial: Das Umweltbundesamt gibt für Propan einen GWP-Wert von 3 an, für R32 von 675 und für R410A von 2088. Die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 verbietet ab dem 1. Januar 2027 neue Monoblock-Wärmepumpen und Luft-Wasser-Split-Geräte bis 12 kW mit einem GWP von 150 oder mehr, und die Bundesförderung fördert ab 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.

Wozu das Kältemittel da ist

Das Kältemittel zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf. Es verdampft schon bei niedrigen Temperaturen, nimmt dabei Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser auf, wird im Verdichter auf ein höheres Temperaturniveau gebracht und gibt die Wärme im Verflüssiger an das Heizungswasser ab. Wie die verschiedenen Bauarten funktionieren, erklärt der Ratgeber zu den Arten von Wärmepumpen. Für Sie als Eigentümer ist das Kältemittel aus drei Gründen wichtig: wegen der Klimawirkung bei einem Leck, wegen der Regeln für Aufstellung und Wartung und wegen der Förderung.

R290, R32 und R410A im Vergleich

Das Treibhauspotenzial (GWP) gibt an, wie viel stärker ein Gas das Klima erwärmt als die gleiche Menge CO2 über 100 Jahre. Die Sicherheitsklassen stammen aus dem Leitfaden des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP): A3 heißt leicht entflammbar, A2L schwer entflammbar, A1 nicht brennbar.

KältemittelArtGWPSicherheitsklasse
R290 (Propan)natürlich, Kohlenwasserstoff3A3
R744 (CO2)natürlich1A1
R32fluoriert (HFKW)675A2L
R410Afluoriertes Gemisch2088A1

Ein Rechenbeispiel mit offengelegten Annahmen: Angenommen, eine Wärmepumpe enthält 2 kg R32. Das entspricht 2 × 675 = 1.350 kg CO2-Äquivalent. Entweicht die Füllung bei einem Schaden vollständig, wirkt das wie 1,35 Tonnen CO2. Die gleiche Menge Propan entspräche 6 kg CO2. Bei R410A wären es mehr als 4 Tonnen.

Was die F-Gase-Verordnung verbietet

Die Verordnung (EU) 2024/573 gilt seit dem 11. März 2024. Anhang IV legt fest, ab wann bestimmte Geräte mit fluorierten Kältemitteln nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Wärmepumpen im Einfamilienhaus sind diese Stichtage wichtig:

GerätVerbot fürab
Mono-Split-Geräte mit weniger als 3 kg FüllungF-Gase mit GWP ab 7501. Januar 2025
In sich geschlossene Wärmepumpen (Monoblock) bis 12 kWF-Gase mit GWP ab 1501. Januar 2027
Luft-Wasser-Split-Geräte bis 12 kWF-Gase mit GWP ab 1501. Januar 2027
Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kWF-Gase mit GWP ab 1501. Januar 2029
Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kWalle F-Gase1. Januar 2032
Split-Geräte bis 12 kWalle F-Gase1. Januar 2035

Für R32 mit einem GWP von 675 bedeutet das: Neue Monoblock- und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW mit R32 dürfen ab 2027 nicht mehr neu auf den Markt kommen. Die Verordnung erlaubt Ausnahmen, wenn Sicherheitsanforderungen am Standort ein Kältemittel mit niedrigem GWP nicht zulassen. Für Klimageräte und Luft-Luft-Wärmepumpen gilt eine längere Frist, mehr dazu im Ratgeber zur Luft-Luft-Wärmepumpe.

Die Verbote betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Betrieb. Der BWP stellt klar, dass eine bestehende Wärmepumpe wegen der neuen F-Gase-Verordnung nicht ausgetauscht werden muss. Sie darf weiterbetrieben, repariert und gewartet werden. Das Serviceverbot für Wärmepumpen in Artikel 13 trifft nach Auskunft des Umweltbundesamts erst Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr. R410A liegt mit 2088 darunter.

Propan ist brennbar, deshalb gibt es einen Schutzbereich

Propan ist klimafreundlich, aber leicht entflammbar. Der BWP-Leitfaden zu brennbaren Kältemitteln verlangt deshalb bei außen aufgestellten Geräten, dass bei einer Undichtigkeit kein Kältemittel ins Gebäude gelangt und niemand gefährdet wird. Der Hersteller gibt dafür einen Schutzbereich um das Gerät vor. Darin dürfen keine Zündquellen sein, etwa Steckdosen, Lampen oder der elektrische Hausanschluss, und keine Fenster, Türen, Lichtschächte, Lüftungsöffnungen, Kanaleinläufe, Bodenvertiefungen oder Grundstücksgrenzen.

Die Abstände sind herstellerspezifisch, und der Betreiber muss den Schutzbereich dauerhaft freihalten. In der Praxis lässt sich das an den meisten Einfamilienhäusern lösen, es schränkt aber die Wahl des Platzes ein. Was bei der Planung zu beachten ist, steht im Ratgeber zum Aufstellort der Wärmepumpe.

Propan wird häufig in Monoblock-Geräten eingesetzt, bei denen der gesamte Kältekreis im Außengerät bleibt und nur Heizungswasser ins Haus geführt wird. Bei der Innenaufstellung gelten strenge Normvorgaben für die zulässige Füllmenge. Arbeiten am Kältekreis dürfen nur zertifizierte Fachkräfte ausführen, bei brennbaren Kältemitteln nach dem BWP-Leitfaden gegebenenfalls mit zusätzlicher Qualifizierung. Welche Bauart zu Ihrem Haus passt, lesen Sie im Ratgeber Monoblock oder Split.

Förderung hängt am Kältemittel

Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026) empfiehlt Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und legt fest: Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Als natürlich anerkannt sind unter anderem R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (CO2).

Viele Ratgeber nennen noch einen Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten für natürliche Kältemittel. Weder die Richtlinie vom Juli 2026 noch das Merkblatt 458 der KfW (Stand 09/2026) führen ihn auf. Dort setzt sich der Zuschuss aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammen. Ein Gerät mit Propan bringt Ihnen also derzeit keinen höheren Bundeszuschuss, sichert aber die Förderfähigkeit über 2027 hinaus. Die aktuellen Fördersätze stehen auf unserer Seite zur Förderung.

Regional kann das Kältemittel schon heute entscheiden. Der enercity-Fonds proKlima fördert in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze Luft-Wasser-Wärmepumpen nur mit natürlichem Kältemittel nach seiner Kältemittel-Liste. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es laut Förderprogramm 2026 bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1.500 Euro. Mehr zu regionalen Programmen auf unseren Seiten zur Wärmepumpe in Hannover und zur Förderung in Niedersachsen.

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet

Wer jetzt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus plant, kommt an natürlichen Kältemitteln kaum vorbei. Ab 2027 dürfen R32-Geräte dieser Klasse nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, und ab 2028 gibt es für sie keine Bundesförderung mehr. Propan hat dazu das geringste Treibhauspotenzial und fällt nicht unter die Dichtheitsprüfung der F-Gase-Verordnung, wie der Ratgeber zur Wartung der Wärmepumpe erklärt.

Propan ist allerdings nicht in jeder Lage die einfachste Lösung. Auf sehr engen Grundstücken kann der Schutzbereich schwer unterzubringen sein, etwa wenn Kellerfenster oder Lichtschächte direkt neben dem einzig möglichen Platz liegen. Dann lohnt es sich, mehrere Geräte und Standorte zu vergleichen, bevor man sich festlegt. Haben Sie bereits eine Wärmepumpe mit R410A oder R32, besteht kein Grund zur Eile: Sie darf weiterlaufen und gewartet werden.

Häufige Fragen

Muss ich meine Wärmepumpe mit R410A austauschen?

Nein. Die Verbote der F-Gase-Verordnung betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte. Bestehende Anlagen dürfen laut Bundesverband Wärmepumpe weiterbetrieben, repariert und gewartet werden.

Ist eine Propan-Wärmepumpe gefährlich?

Propan ist leicht entflammbar, deshalb schreibt der Hersteller einen Schutzbereich ohne Zündquellen und Gebäudeöffnungen vor. Wird dieser eingehalten und arbeiten nur qualifizierte Fachkräfte am Kältekreis, gilt das Risiko als beherrschbar.

Wird eine Wärmepumpe mit R32 noch gefördert?

Nach der Förderrichtlinie vom Juli 2026 ja, bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.

Gibt es einen Bonus für natürliche Kältemittel?

Im Bundesprogramm nicht mehr: Richtlinie und KfW-Merkblatt vom Herbst 2026 nennen keinen Effizienzbonus. Regional verlangt etwa proKlima in Hannover und Umgebung ein natürliches Kältemittel für seinen Zuschuss zur Luft-Wasser-Wärmepumpe.