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Wärmerix Heizungs-Check starten

So stellen Sie den KfW-Förderantrag für die Wärmepumpe

Wie Sie den Zuschuss aus Programm 458 richtig beantragen: Reihenfolge, Fristen, Nachweise und die Fehler, die am häufigsten Geld kosten.

Stand: 6. Oktober 2026. Von Wärmerix, Wärmepumpen-Fachbetrieb in Wolfenbüttel.

Den KfW Förderantrag für die Wärmepumpe stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW“, und zwar bevor auf der Baustelle irgendetwas passiert. Die Reihenfolge ist fest: Zuerst erstellt der Fachbetrieb die Bestätigung zum Antrag, dann unterschreiben Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, dann stellen Sie den Antrag, und erst nach der Zusage wird eingebaut. Wer diese Reihenfolge einhält, hat die größte Hürde schon genommen.

Was das Programm 458 fördert

Die KfW zahlt im Programm 458 („BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude“) einen Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in ein bestehendes Wohngebäude. Maßgeblich ist das KfW-Merkblatt mit Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026. Zwei Bedingungen übersehen viele: Der Bauantrag für das Haus muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen, und der Heizungstausch muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein. In der Praxis bedeutet das vor allem einen hydraulischen Abgleich.

Der Zuschuss setzt sich aus Bausteinen zusammen:

BausteinHöheWer ihn bekommt
Grundförderung30 %alle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeitsbonus16 % (Antrag bis 31.01.2027)Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € oder bis 50.000 €

Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, steigen die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag). Als Einkommen zählt der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, bei einem Antrag 2026 also aus 2023 und 2024. Nachgewiesen wird es ausschließlich mit Einkommensteuerbescheiden.

Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit. Der Zuschuss ist grundsätzlich auf 70 % dieser Kosten gedeckelt. Nur wer höchstens 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen hat (mit Kind 40.000 €), kommt auf bis zu 80 %.

Ein Beispiel mit offengelegten Annahmen: Ihre Wärmepumpe kostet mit allen förderfähigen Arbeiten 30.000 €. Sie wohnen selbst im Haus, ersetzen eine funktionierende Ölheizung, und Ihr Einkommen liegt über 50.000 €. Angerechnet werden 28.000 €. 30 % plus 16 % ergeben 46 %, also 12.880 € Zuschuss. Läge Ihr Einkommen bei 35.000 € ohne Kind im Haushalt, kämen 30 % Einkommensbonus dazu. Die Summe von 76 % wird dann auf 70 % gekappt: 19.600 €. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, lesen Sie im Ratgeber zu den Kosten einer Wärmepumpe, die aktuellen Sätze im Überblick auf unserer Seite zur Förderung.

1. Bestätigung zum Antrag einholen

Bevor Sie den Antrag stellen können, braucht es eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Ausstellen darf sie ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes. Die BzA enthält die geplante Heizung, die voraussichtlichen förderfähigen Kosten und die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Dafür muss die Anlage richtig ausgelegt sein. Eine saubere Heizlastberechnung ist deshalb keine Formalie, sondern die Grundlage für Gerätegröße und Kostenansatz. Die BzA hat eine eigene ID, die Sie im Portal eingeben.

2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen

Vor dem Antrag schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag. Er muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die sich auf die Zusage der KfW bezieht, und ein voraussichtliches Datum der Umsetzung. Bei einer aufschiebenden Bedingung ist der Vertrag bis zur Zusage schwebend unwirksam. Lehnt die KfW ab, wird er endgültig unwirksam. Sie gehen also kein Risiko ein, auf einem Auftrag ohne Zuschuss sitzen zu bleiben. Lassen Sie sich die Klausel im Vertrag zeigen, bevor Sie unterschreiben.

3. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen

Sie registrieren sich im Kundenportal, wählen das Produkt 458 und laden BzA und unterschriebenen Vertrag hoch. Ein paar Regeln aus dem Merkblatt sollten Sie kennen:

  • Die Person, die sich registriert, muss dieselbe sein, die den Antrag stellt. Eine Vollmacht für Dritte ist außer bei Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zugelassen.
  • Pro Maßnahme gibt es nur einen Antrag. Eine spätere Aufstockung über den beantragten Betrag hinaus ist nicht möglich. Kalkulieren Sie die Kosten also vollständig.
  • Die KfW kann dem Portal einen virtuellen Warteraum vorschalten und den Zugang zeitweise, etwa nachts, aussetzen.

Was als Vorhabenbeginn gilt

Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Als Beginn zählt laut Merkblatt zweierlei: ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne die genannte Bedingung oder der tatsächliche Start der Bauarbeiten vor Ort. Ein Angebot einholen oder eine Heizlastberechnung machen lassen fällt nicht unter diese Definition. Den alten Kessel ausbauen dagegen schon, denn das ist Bauarbeit vor Ort.

4. Einbau nach der Zusage

Sobald die Zusage da ist, darf der Einbau beginnen. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt, findet die Besonderheiten dazu in unseren Ratgebern Ölheizung ersetzen und Gasheizung ersetzen. Häufig gehört zum Einbau auch, einzelne Heizkörper anzupassen. Auch diese Kosten können förderfähig sein, mehr dazu im Beitrag Heizkörper tauschen bei Wärmepumpe.

5. Nachweise einreichen

Nach dem Einbau erstellt der Fachbetrieb die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie identifizieren sich im Portal, geben die BnD-ID und Ihre Steuer-Identifikationsnummer ein und laden die Nachweise hoch:

  • Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz, auf Deutsch, in Euro, mit Adresse des Hauses und den förderfähigen Kosten. Bezahlt werden muss unbar.
  • Für die Boni: Meldebestätigung und Grundbuchauszug, für den Einkommensbonus zusätzlich die Einkommensteuerbescheide aller relevanten Haushaltsmitglieder. Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide akzeptiert die KfW nicht.
  • Auf Anforderung einen Nachweis zum hydraulischen Abgleich, zum Beispiel das Formular der VdZ.

Die Frist ist streng: Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht sein, spätestens sechs Monate nach Ende der 36 Monate. Wer sie verpasst, verliert den Zuschuss.

Wann das Geld kommt

Nach positiver Prüfung überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto, in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats. Das Merkblatt nennt eine Besonderheit: Wer den Einkommensbonus nach der Merkblatt-Version 07/2026 beantragt hat, kann die Nachweise voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen. Ab 3.000 € Auszahlung im Kalenderjahr meldet die KfW den Betrag an die Finanzbehörden. Unterlagen müssen Sie zehn Jahre aufbewahren, die Heizung zehn Jahre zweckentsprechend nutzen.

Typische Fehler, die den Zuschuss kosten

  1. Der Auftrag wird unterschrieben, ohne dass die Bedingung zur KfW-Zusage drinsteht.
  2. Arbeiten beginnen vor dem Antrag, etwa weil der alte Kessel schon raus soll.
  3. Die Kosten werden zu knapp beantragt und später fehlt Geld, weil nicht aufgestockt werden kann.
  4. Rechnungen werden bar bezahlt oder enthalten nicht die Adresse des Hauses.
  5. Die Sechsmonatsfrist für die Nachweise läuft ab.
  6. Für dieselbe Maßnahme wird zusätzlich der Steuerbonus nach § 35c EStG beantragt. Das ist ausgeschlossen.

Was sich 2027 ändert

Stand Oktober 2026 sind zwei Absenkungen fest angekündigt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bei Anträgen ab 01.08.2028 entfällt er. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Entscheidend ist jeweils das Datum des Antrags, nicht das des Einbaus. Wer ohnehin plant, verliert durch Abwarten also eher Geld.

Häufige Fragen

Darf ich vor dem KfW-Antrag schon ein Angebot unterschreiben?

Ja, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthält. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit für den Einbau?

Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage abgeschlossen sein. Die Nachweise reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein.

Kann mein Ehepartner den Antrag für mich stellen?

Nein, wer sich im Portal registriert, muss auch Antragsteller sein, und eine Bevollmächtigung ist außer bei Eigentümergemeinschaften nicht zugelassen. Für den Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus muss der Antragsteller zudem Eigentümer sein und selbst im Haus wohnen.

Welche Steuerbescheide brauche ich für den Einkommensbonus?

Die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Antrag, bei einem Antrag 2026 also für 2023 und 2024. Andere Einkommensnachweise erkennt die KfW nicht an.