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Gasheizung ersetzen nach dem neuen Heizungsgesetz

Keine Austauschpflicht, aber Bio-Treppe für neue Gaskessel. Welche Alternativen es gibt und wie der Wechsel zur Wärmepumpe abläuft.

Stand: 6. Oktober 2026. Von Wärmerix, Wärmepumpen-Fachbetrieb in Wolfenbüttel.

Eine funktionierende Gasheizung müssen Sie nicht ersetzen: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), und es kennt keine Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Wenn Sie ersetzen, dürfen Sie frei wählen, eine neu eingebaute Gasheizung muss ab 2029 aber einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Wärmepumpe deshalb die Lösung mit den besser planbaren Kosten.

Was das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt

Das GModG hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die feste Vorgabe, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist gestrichen. Nach Angaben der Bundesregierung können Eigentümer beim Heizungstausch zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse sowie weiterhin Gas- und Ölheizungen wählen. Für Sie als Eigentümer eines Einfamilienhauses sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Die frühere Regel, nach der bestimmte Kessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten, ist nach Angaben von co2online entfallen.
  • Für Ihre bestehende Gasheizung gilt keine Beimischpflicht. Die sogenannte Bio-Treppe betrifft nur Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen, die ab dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden.
  • Die Pflicht zur Beratung vor dem Einbau einer fossilen Heizung ist laut ADAC weggefallen. Eine Beratung bleibt trotzdem sinnvoll, weil die Kostenfrage nun ganz bei Ihnen liegt.
  • Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen nach Angaben der Bundesregierung vollständig klimaneutral sein.

Die Bio-Treppe für neue Gasheizungen

Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Teil des Gases als Biomethan oder einen anderen klimaneutralen Brennstoff beziehen. co2online nennt diese Stufen:

Ab JahrMindestanteil klimaneutraler Brennstoff
202910 Prozent
203015 Prozent
203530 Prozent
204060 Prozent
2045vollständig klimaneutral

Wie teuer diese Brennstoffe dann sind, weiß heute niemand. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet damit, dass die Kosten für fossiles Heizen durch die Bio-Treppe ab 2029 stark steigen. Details zu einer Grüngasquote will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen. Stand Oktober 2026 ist dieser Teil also noch offen.

Was der CO2-Preis damit zu tun hat

Auf Erdgas fällt ein CO2-Preis an. Für 2027 soll er nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie schon 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne liegen. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr den deutschen Brennstoffemissionshandel ablösen. Dann bildet sich der Preis am Markt, und eine feste Obergrenze wie bisher gibt es nicht mehr. Wer heute eine Gasheizung für 20 Jahre kauft, nimmt dieses Preisrisiko mit.

Welche Möglichkeiten Sie haben

LösungWas Sie wissen sollten
Luft-Wasser-WärmepumpePasst in den meisten Einfamilienhäusern, wenn höchstens 55 Grad Vorlauf reichen. Keine Bio-Treppe, kein CO2-Preis auf den Strom.
ErdwärmepumpeEffizienter, braucht aber Bohrung oder Kollektorfläche und eine Genehmigung. Deutlich teurer in der Erschließung.
FernwärmeNur dort möglich, wo ein Netz liegt. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach der Wärmeplanung.
HybridheizungWärmepumpe plus Gaskessel für sehr kalte Tage. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Pflichten aus der Bio-Treppe für den Gasteil gelten.
PelletheizungBraucht einen Lagerraum für Pellets und regelmäßige Lieferungen.
Neue GasheizungNiedrige Anschaffung, aber Bio-Treppe ab 2029 und offener CO2-Preis ab 2028.

Welche Wärmepumpe zu welchem Haus passt, vergleichen wir im Beitrag zu den Arten von Wärmepumpen. Ob Ihr Haus grundsätzlich geeignet ist, steht unter Wärmepumpe im Altbau.

So läuft der Wechsel von Gas zur Wärmepumpe ab

  1. Bestand aufnehmen. Schreiben Sie den Gasverbrauch der letzten drei Jahre aus Ihren Abrechnungen heraus und notieren Sie das Baujahr des Kessels. Das Baujahr ist für die Förderung wichtig.
  2. Vorlauftemperatur testen. Stellen Sie in einer kalten Woche die Heizkurve so ein, dass der Vorlauf höchstens 55 Grad erreicht, und prüfen Sie, ob alle Räume warm werden.
  3. Heizlast berechnen lassen. Die raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 und der hydraulische Abgleich sind Fördervoraussetzung. Mehr dazu unter Heizlastberechnung.
  4. Angebote vergleichen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote ausgewertet. Nur gut ein Viertel enthielt alle wesentlichen Positionen wie hydraulischen Abgleich, Fundament und Elektroinstallation.
  5. Vertrag und Förderantrag. Sie schließen einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der also nur bei Förderzusage gilt. Der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Dann stellen Sie den Antrag im Portal Meine KfW, und zwar vor Beginn der Arbeiten.
  6. Einbau. Der alte Kessel wird ausgebaut und entsorgt, die Wärmepumpe aufgestellt, angeschlossen und eingestellt. Klären Sie mit Ihrem Gasversorger und dem Netzbetreiber, wie Gaszähler und Hausanschluss abgemeldet werden.
  7. Nachweis. Nach Fertigstellung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung ein. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Den Antrag Schritt für Schritt erklären wir im Beitrag zum Förderantrag bei der KfW.

Förderung beim Umstieg von Gas

Die KfW zahlt 30 Prozent Grundförderung. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gibt es beim Gas nur unter einer Bedingung, die viele übersehen: Ihre Gasheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein. Eine Gasetagenheizung ist unabhängig vom Alter begünstigt. Außerdem müssen Sie selbst im Haus wohnen. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Dazu kommt bei kleinerem Einkommen ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Zusammen sind höchstens 80 Prozent möglich, gefördert werden bis zu 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit.

Ein Beispiel: Angenommen, Ihr Gaskessel ist 22 Jahre alt, Sie wohnen selbst im Haus, und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt über der Grenze für den Einkommensbonus. Dann erhalten Sie 46 Prozent von höchstens 28.000 Euro, also bis zu 12.880 Euro Zuschuss. Ist Ihr Kessel erst 15 Jahre alt, bleiben es 30 Prozent, also bis zu 8.400 Euro. Alle Werte gelten Stand Oktober 2026, Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zur Förderung. Was nach Abzug der Förderung übrig bleibt, rechnen wir im Beitrag Wärmepumpe Kosten durch.

Wann eine neue Gasheizung trotzdem gewählt wird

Es gibt Fälle, in denen Eigentümer sich bewusst für Gas entscheiden. Etwa, wenn der Kessel mitten im Winter ausfällt und kurzfristig keine Wärmepumpe lieferbar ist, wenn das Haus einen sehr hohen Verbrauch hat und eine Sanierung erst in einigen Jahren möglich ist, oder wenn kein geeigneter Platz für ein Außengerät existiert. Prüfen Sie in solchen Fällen eine Hybridlösung, bei der die Wärmepumpe den Großteil übernimmt. So sinkt der Gasanteil und damit auch die Abhängigkeit von Bio-Treppe und CO2-Preis.

Unabhängig von der Technik gilt: Planen Sie den Wechsel, solange die alte Heizung noch läuft. Dann haben Sie Zeit für Test, Heizlastberechnung, Angebotsvergleich und Förderantrag. Und Sie können den Klimageschwindigkeitsbonus noch in voller Höhe nutzen.

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Gasheizung austauschen?

Nein. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz dürfen funktionierende Bestandsheizungen weiterlaufen. Auch die frühere 30-Jahre-Regel für alte Kessel ist entfallen.

Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja. Eine neue Gasheizung muss ab 2029 aber einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen, beginnend mit 10 Prozent und 60 Prozent ab 2040.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus für jede Gasheizung?

Nein. Bei Gasheizungen muss das Gerät mindestens 20 Jahre alt sein, Gasetagenheizungen sind unabhängig vom Alter begünstigt. Außerdem müssen Sie das Haus selbst bewohnen.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor Beginn der Arbeiten im Portal Meine KfW. Vorher brauchen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und die Bestätigung zum Antrag.